Energieverbrauchsanalyse (EVA) für Grossverbraucher
Richtig analysiert und gut investiert mit EVA
Dieses Vorgehen erspart nicht nur Kosten
Mit der EVA wird die Vorgabe des kantonalen Grossverbraucherartikels erfüllt. Unternehmen mit einem jährlichen Wärmebedarf von über 5 GWh oder einem Stromverbrauch von mehr als 0,5 GWh gelten als Grossverbraucher. Sie sind verpflichtet, eine Energieanalyse durchzuführen und können anschliessend zur Umsetzung angemessener Massnahmen aufgefordert werden. In aller Regel wird für eine Betriebsstätte eine Verminderung des Energieverbrauchs um 15 Prozent angestrebt. In den letzten 5 Jahren umgesetzte Massnahmen können angerechnet werden.
Dieser Weg ist gut geeignet, wenn die geplanten Investitionen bereits eine Energieeffizienzsteigerung von etwa 15 % ermöglichen. Ein Nachteil besteht jedoch darin, dass alle Massnahmen innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden müssen.
Diese Lösung eignet sich besonders für Unternehmen mit wenigen und einfachen Prozessen sowie für solche, die bereits grössere Energieoptimierungsmassnahmen umgesetzt haben oder diese in Planung haben.
Vorgehen
Für die Energieverbrauchsanalyse gehen wir folgendermassen vor:
- 1
Begehungen und Analyse der Anlagen, Systeme und Gebäudeteile, Heizung, Lüftung, Klima / Elektroverbraucher und des Energieverbrauches
- 2
Einsparpotentiale identifizieren (Sofort-, mittelfristige, evtl. längerfristige Massnahmen)
- 3Geplante Sanierungen / Erneuerungen miteinbeziehen
- 4
PayBackzeit der Massnahmen
- 5
Priorisierung und Realisierbarkeit der Massnahmen in enger Zusammenarbeit mit Auftraggeber
- 6
Bearbeiten Formulare der Energieverbrauchsanalyse für den Kanton
Zielvereinbarungen festlegen
Jetzt Ziele vereinbaren und längerfristig profitieren
Vereinbarung zwischen Unternehmen und dem Bund
Eine Zielvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen Unternehmen und dem Bund zur Steigerung der Energieeffizienz. Zielvereinbarungen unterstützen Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, ihre Energieeffizienz zu steigern und ihre CO2-Emissionen zu senken.
Wozu kann eine Zielvereinbarung verwendet werden?
Verwendungszwecke
Weiterführende Infos
Abwicklung mit der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW)
Vorgehen
Folgende Schritte braucht es zur Zielvereinbarung:
- 1
Bei der Ist- und Potenzialanalyse werden Daten zur Identifizierung und Bewertung von Reduktionspotenzialen erfasst, um individuelle Massnahmen vorzuschlagen.
- 2
Einsparpotentiale identifizieren (Sofort-, mittelfristige, evtl. längerfristige Massnahmen)
- 3Geplante Sanierungen / Erneuerungen miteinbeziehen
- 4
PayBackzeit der Massnahmen
- 5
Priorisierung und Realisierbarkeit der Massnahmen in enger Zusammenarbeit mit Auftraggeber
- 6
Bearbeiten Formulare der Energieverbrauchsanalyse für den Kanton
Kundensegmente