Energieverbrauchsanalyse (EVA) für Grossverbraucher

Richtig analysiert und gut investiert mit EVA

Dieses Vorgehen erspart nicht nur Kosten

Mit der EVA wird die Vorgabe des kantonalen Grossverbraucherartikels erfüllt. Unternehmen mit einem jährlichen Wärmebedarf von über 5 GWh oder einem Stromverbrauch von mehr als 0,5 GWh gelten als Grossverbraucher. Sie sind verpflichtet, eine Energieanalyse durchzuführen und können anschliessend zur Umsetzung angemessener Massnahmen aufgefordert werden. In aller Regel wird für eine Betriebsstätte eine Verminderung des Energieverbrauchs um 15 Prozent angestrebt. In den letzten 5 Jahren umgesetzte Massnahmen können angerechnet werden.

Dieser Weg ist gut geeignet, wenn die geplanten Investitionen bereits eine Energieeffizienzsteigerung von etwa 15 % ermöglichen. Ein Nachteil besteht jedoch darin, dass alle Massnahmen innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden müssen.

Diese Lösung eignet sich besonders für Unternehmen mit wenigen und einfachen Prozessen sowie für solche, die bereits grössere Energieoptimierungsmassnahmen umgesetzt haben oder diese in Planung haben.

Vorgehen

Für die Energieverbrauchsanalyse gehen wir folgendermassen vor:

  • 1

    Begehungen und Analyse der Anlagen, Systeme und Gebäudeteile, Heizung, Lüftung, Klima / Elektroverbraucher und des Energieverbrauches

  • 2

    Einsparpotentiale identifizieren (Sofort-, mittelfristige, evtl. längerfristige Massnahmen)

  • 3
    Geplante Sanierungen / Erneuerungen miteinbeziehen
  • 4

    PayBackzeit der Massnahmen

  • 5

    Priorisierung und Realisierbarkeit der Massnahmen in enger Zusammenarbeit mit Auftraggeber

  • 6

    Bearbeiten Formulare der Energieverbrauchsanalyse für den Kanton

Zielvereinbarungen festlegen

Jetzt Ziele vereinbaren und längerfristig profitieren

Vereinbarung zwischen Unternehmen und dem Bund

Eine Zielvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen Unternehmen und dem Bund zur Steigerung der Energieeffizienz. Zielvereinbarungen unterstützen Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, ihre Energieeffizienz zu steigern und ihre CO2-Emissionen zu senken.

Wozu kann eine Zielvereinbarung verwendet werden?

Verwendungszwecke

Weiterführende Infos

Abwicklung mit der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW)

 

Informationen vom Bundesamt für Umwelt BAFU

Informationen für Engergieberater*innen vom BAFU

Vorgehen

Folgende Schritte braucht es zur Zielvereinbarung:

  • 1

    Bei der Ist- und Potenzialanalyse werden Daten zur Identifizierung und Bewertung von Reduktionspotenzialen erfasst, um individuelle Massnahmen vorzuschlagen.

  • 2

    Einsparpotentiale identifizieren (Sofort-, mittelfristige, evtl. längerfristige Massnahmen)

  • 3
    Geplante Sanierungen / Erneuerungen miteinbeziehen
  • 4

    PayBackzeit der Massnahmen

  • 5

    Priorisierung und Realisierbarkeit der Massnahmen in enger Zusammenarbeit mit Auftraggeber

  • 6

    Bearbeiten Formulare der Energieverbrauchsanalyse für den Kanton

Kundensegmente

Die Energieoptimierung ist ein umfassendes Feld, das verschiedene Fachgebiete und Disziplinen umfasst. Diese Fachgebiete arbeiten oft interdisziplinär zusammen, um effiziente und nachhaltige Energielösungen zu entwickeln.

Sportanlage

Heim, Spital

Gewerbe, Industrie

Bildung

Dienstleistung

Hotel

Wohnhaus

Betriebsoptimierung

Heizungsersatz

Analyse / Zielvereinbarung

Bauherrenvertretung

Fachvorträge / Schulungen